Ausschüsse

Innenausschuss
Zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses gehören insbesondere Fragen der Inneren Sicherheit und der allgemeinen öffentlichen Verwaltung. Hierzu zählen:
  • Polizei- und Ordnungsrecht, Polizeibehörden und -einrichtungen,
  • Kriminalstatistik,
  • Verfassungsschutz,
  • Feuerschutz und Abwehr von Großschadensereignissen,
  • Ziviler Bevölkerungsschutz und Kampfmittelbeseitigung,
  • Vermessungs- und Katasterwesen,
  • Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen,
  • Staatsangehörigkeitsrecht,
  • Melde-, Pass- und Ausweiswesen,
  • Vereins-, Versammlungsrecht und Waffenwesen,
  • Struktur der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungsverfahren,
  • Innenministerium und nachgeordnete Behörden,
  • Beamten- und Dienstrecht,
  • Besoldung und Versorgung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Datenschutz und Informationsfreiheit sowie
  • Einzelplan des Innenministeriums im Rahmen des Jahreshaushalts.


    Ausschuss für Kommunalpolitik
    Stärkung und Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung für die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist das Hauptziel der politischen Arbeit des Ausschusses, wobei er insbesondere darum bemüht ist, mehr "direkte" Demokratie in die kommunale Selbstverwaltung einzubringen (z.B. mehr Bürgerbeteiligung). Alle Fragen der kommunalen Verfassung, wie z.B. Änderungen der Gemeindeordnung, werden im Ausschuss federführend behandelt. Einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt sieht der Ausschuss in der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Dabei nimmt die Frage einer zeitgemäßen und angemessenen Finanzausstattung der Städte, Kreise und Gemeinden großen Raum ein. Im Zusammenhang mit den jährlichen Haushaltsberatungen hat der Ausschuss die fachliche Zuständigkeit für das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz), zu dem er jeweils die kommunalen Spitzenverbände und die beiden Landschaftsverbände anhört.

    Sportausschuss
    Der Sportausschuss ist zuständig für die parlamentarische Begleitung und Förderung des Breitensports, des Schulsports und des Leistungssports im Sportland Nordrhein-Westfalen.

    Rechtsausschuss
  • Haushalt
    Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung berät der Rechtsausschuss über den Haushalt des Einzelplans 04, d.h. über das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums. Nach Abschluss seiner Beratungen legt der Rechtsausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung zu Einzelplan 04 vor.

  • Kontrolle der Landesregierung im Bereich der Zuständigkeit des Justizministeriums
    Dazu zählen Justizverwaltungsangelegenheiten (neben dem bereits erwähnten Haushalt auch z.B. die Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften), öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtspolitik, Justizforschung, Rechtsinformation, Fortbildung und Statistik, Strafrechtspflege und Strafvollzug.
    Zum Strafvollzug wird aus den Reihen des Rechtsausschusses eine sogenannte Vollzugskommission gebildet, die Justizvollzugsanstalten im Lande aufsucht und Beschwerden von Strafgefangenen nachgeht.

  • Immunitätsangelegenheiten nach § 82 der Geschäftsordnung des Landtags
    Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten unmittelbar an den hierfür zuständigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, weitergeleitet. Der Rechtsausschuss bereitet dem Landtag in einem besonderen Verfahren eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung darüber enthält, ob die Immunität der oder des betroffenen Abgeordneten aufgehoben werden soll.


  • Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit nach § 83 der Geschäftsordnung des Landtags
    Sofern das Bundesverfassungsgericht oder der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag in verfassungsgerichtlichen Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gibt, überweist die Präsidentin bzw. der Präsident derartige Vorlagen unmittelbar an den Rechtsausschuss und an die fachlich zuständigen Fachausschüsse. Bei Angelegenheiten, die den Landtag unmittelbar betreffen und die von grundsätzlicher Bedeutung sind, soll eine Stellungnahme zur Vorlage erfolgen. Der Rechtsausschuss bereitet federführend für das Plenum eine Beschlussempfehlung zu verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vor.

    Petitionsausschuss
    Informationen zu Petitionen unter www.landtag.nrw.de

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