Pressemitteilung:
Höchste Zuweisungen an die Kommunen in der Geschichte des Landes NRW
Dahm und Lück (MdL): „66 Mio. Euro für die Kommunen im Kreis Herford im Jahr 2012 und 22,5 Mio. Euro für den Kreishaushalt“
Kreis Herford: Der Minister für Inneres und Kommunales hat heute die erste Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG 2012) veröffentlicht. „Wie daraus hervorgeht, werden die Kommunen im Kreisgebiet Herford eine Gesamtzuweisung von 66 Mio. Euro erhalten“, informieren die beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Angela Lück und Christian Dahm. Der Kreis selbst erhält Zuweisungen in Höhe von 22,5 Mio. Euro.„In Zeiten, in der die Wirtschaftsprognosen wieder nach unten korrigiert werden, ist dies eine beachtliche Kraftanstrengung“, sind sich die zwei Landespolitiker sicher.
Im Einzelnen entfallen auf die kreisangehörigen Kommunen:
Stadt Bünde: 13,51 Mio. Euro
Stadt Enger: 5,56 Mio. Euro
Stadt Herford: 23,29 Mio. Euro
Gemeinde Hiddenhausen: 3,79 Mio. Euro
Gemeinde Kirchlengern: 0,78 Mio. Euro
Stadt Löhne: 13,28 Mio. Euro
Gemeinde Rödinghausen: 0,67 Mio. Euro
Stadt Spenge: 3,69 Mio. Euro
Stadt Vlotho: 1,88 Mio. Euro
Lück und Dahm: „Auch wenn in letzter Zeit viel über die Krise der Kommunalfinanzen diskutiert wird, steht fest, wir stehen zu unseren Kommunen.“ Das GFG wird jedes Jahr zusammen mit dem Landeshaushalt neu aufgestellt und stellt den kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen dar. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen fest.
Für 2012 sieht die Modellrechnung zum neuen GFG eine Gesamtdotierung von 8,4 Mrd. Euro vor, mit der die Städte und Gemeinden in NRW an den Einnahmen des Landes beteiligt werden. Dies wäre die höchste Zuweisung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Mittel steigt damit um 500 Mio. € und damit um 6,3% im Verhältnis zum Vorjahr.
Die Landesregierung veröffentlicht erstmals Zahlen auf der Grundlage eines deutlich veränderten Gemeindefinanzierungsgesetzes. Auf der Grundlage einer Analyse des Münchener ifo-Instituts waren die Berechnungsgrundlagen auf den Prüfstand gestellt worden. Die Empfehlungen der ifo-Kommission sind nun in vielen Bereichen berücksichtigt worden. So gibt es künftig z. B. einen Demografiefaktor, mit dem auf die Verschiebungen im Altersaufbau reagiert wird. Ein sogenannter Flächenansatz soll die Belastungen von Gemeinden berücksichtigen, die sich überwiegend im ländlichen Raum befinden.
Außerdem wird die zweite Stufe der sogenannten Grunddatenanpassung vollzogen, also die Anpassung der statistischen Grundlagen, die im vergangenen Jahr zu deutlichen Verschiebungen geführt hat. Um die damit verbundenen Belastungen einzelner Städte und Gemeinden zu reduzieren, hat das Land eine „Abmilderungshilfe“ in einer Größenordnung von rund 70 Millionen Euro bereitgestellt.
Über die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz hinaus, stellt das Land mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen für Kommunen, die vor der Überschuldung stehen, nochmals 350 Millionen Euro zur Verfügung, um ihnen bei der Sanierung ihrer Haushalte zu helfen. „Damit fließen rund 8,75 Mrd. Euro vom Land zurück an die Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“, so Dahm und Lück abschließend.








