Pressemitteilung:
Ministerin Schulze: „Kein Talent darf verloren gehen – Landesregierung macht ernst mit Bildungsgerechtigkeit“
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abzuschaffen. Gleichzeitig sieht der beratene Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang vor, den Hochschulen dauerhaft das bisherige Aufkommen aus Studienbeiträgen zugarantieren, damit sie weiterhin Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
in Lehre und Studium finanzieren können.
„Mit der Abschaffung der Studiengebühren machen wir ernst mit dem
zukunftsorientierten Bildungsverständnis dieser Landesregierung, die
Hürden abbauen und alle Talente fördern will. Ein Studium scheitert gerade für Schulabgänger aus bildungsfernen Schichten und für beruflich
Erfahrene, die sich wissenschaftlich weiter qualifizieren wollen, an der
Finanzierung und der Angst vor Verschuldung. Studiengebühren verstärken
dies – das können und wollen wir uns nicht länger leisten,“ sagte
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
Als Ausgleich für die Studiengebühren sollen die Hochschulen Kompensationsmittel in Höhe von 249 Millionen Euro jährlich zusätzlich zum
Landeszuschuss erhalten, die zweckgebunden für die Verbesserung der
Studienqualität eingesetzt werden sollen. Diese Mittel werden nach dem
Prinzip „Geld folgt Studierenden“ nach der Anzahl der Studierenden in
der Regelstudienzeit auf die öffentlich-rechtlichen Hochschulen verteilt.
Das Gesetz stellt sicher, dass diese Mittel nicht zu einer Erhöhung der
Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal wie zum
Beispiel Lehrkräfte und Tutoren verwendet werden können. Die Studierenden
sollen an der Entscheidung, wofür diese Gelder eingesetzt werden,
mitwirken und im Rahmen einer mindestens hälftig mit Studierenden
besetzten Qualitätssicherungskommission die Qualität ihrer Bildung
umfassend einfordern können. Der Gesetzesentwurf wird nun in den
Landtag eingebracht.
Die Vorgängerregierung hatte zum Wintersemester 2006/2007 den
NRW-Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, Studiengebühren von
bis zu 500 Euro pro Semester zu erheben. Davon hatten 31 der 36 öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen Gebrauch gemacht
und überwiegend den Höchstsatz verlangt. Im Jahr 2009 hatten die Hochschulen entsprechend ihrer Jahresabschlüsse Nettoeinnahmen
von 249 Millionen Euro aus Studiengebühren.






