Pressespiegel:

  • Vlotho / Düsseldorf, 08. Juni 2011

„Erleichterte Dichtheitsprüfungen“

CDU, SPD und Grüne bringen im Landtag gemeinsamen Antrag auf den Weg / Dahm informiert

Wer soll die Dichtheitsprüfung durchführen? Eine Sachverständigenliste im Internet soll helfen. Die Fraktionen im Landtag wollen, dass die Bürger stärker informiert und vor „Kanalhaien“ geschützt werden. VA-Foto: Alex Lehn

Vlotho/ Düsseldorf (va). Zur aktuellen Debatte über die Dichtheitsprüfung berichtet der Landtagsabgeordnete Dahm direkt aus Düsseldorf: „Die drei Fraktionen der CDU, der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen im Düsseldorfer Landtag haben einen gemeinsamen Antrag zur Durchführung der Dichtheitsprüfung beschlossen.“

Damit sollen weitere „Erleichterungen“ für Kommunen und Hauseigentümer auf den Weg gebracht werden. Folgende ergänzende Änderungen sind vorgesehen:

1. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht.

2. Anforderungen an Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer Dichtheitsprüfung sind in einer landeseinheitlichen Musterdichtheits-Bescheinigung festzulegen.

3. Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Grundsätzlich ist eine zeitgleiche Sanierung öffentlicher und privater Kanäle anzustreben. Daher sollte eine Entscheidungshilfe erstellt werden, auf deren Basis entschieden werden kann, wann eine Sanierung entbehrlich ist, sodass Bagatellschäden ausgenommen werden können.

4. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte die Mustersatzung überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Art der Dichtheitsprüfung. Im Hinblick auf die Altersstruktur privater Abwasserkanäle gilt es, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich stehen für die Prüfung bestehender Leitungen für häusliches Abwasser alle Prüfmethoden zur Verfügung. Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung) ein. Darüber hinaus wird die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Dem Eigentümer ist bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll.

5. Die Betroffenen müssen vor so genannten „Kanalhaien“ geschützt werden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen.

6. Es ist sicherzustellen, dass die Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für Private Kanalsanierungen ab dem 1. Januar 2012 nahtlos an die heute geltende Regelung, die Ende 2011 ausläuft, anschließen können. Darüber hinaus sind mithilfe geeigneter Programme der NRW.BANK weitere Fördermöglichkeiten für privaten Grundstücksbesitzer wie auch für die Sanierung kommunaler Liegenschaften aufzulegen.

7. Durch geeignete Maßnahmen sollen die Betroffenen über die Dichtheitsprüfung informiert werden. Mit diesen abgestimmten Positionen werden deutliche Erleichterungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung eingefordert, auch wenn nicht das Begehren der Bürgerinitiativen nach einer bundeseinheitlichen Regelung aufgegriffen werden konnte.

„Zudem wurde auch aufgrund vieler geführter Gespräche vor Ort berücksichtigt, dass für die Bürger von großer Bedeutung ist, dass der Aufwand einer vorgeschriebenen Maßnahme zum Schutz der Umwelt in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Nutzen steht und von den Betroffenen auch tatsächlich zu bewältigen ist“, teilt Christian Dahm mit. Die Sanierung von privaten Abwasserleitungen müsse sich deshalb auch am Schadensbild orientieren.

Im Hinblick auf die Fremdwasserproblematik können jede Kommune nach den Gegebenheiten vor Ort selbstständig entscheiden, welche Lösung sie wählt. „Weiter muss sichergestellt werden, dass die Hauseigentümer in den Kommunen, die bei der Umsetzung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bereits weit fortgeschritten sind, gegenüber den Hauseigentümern in anderen Kommunen, die bei der Umsetzung nicht so weit fortgeschritten sind, nicht benachteiligt werden.

Ein entsprechender Erlass des Umweltministeriums auf Grundlage des gemeinsamen Antrags ist angekündigt.

Vlothoer Anzeiger vom 08.06.2011