„Im Krisenfall bleibt die Landesregierung hinter ihren Möglichkeiten zurück“
von Katharina Brand-Parteck
Christian Dahm / Hartmut Ganzke:
Zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses anlässlich der Flutkatastrophen in Nordrhein-Westfalen vom 14. und 15. Juli 2021 erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit der heutigen Sitzung hat die Aufarbeitung der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen begonnen. Die Antworten des Innenministers waren unzureichend, viele Fragen sind weiter offen. Allerdings schiebt Innenminister Reul die Verantwortung auf die Städte, Gemeinden und Kreise ab. Dabei verfügt das Land über Möglichkeiten, um sowohl die Bevölkerung selbst zu warnen. Warum die Landesregierung davon keinen Gebrauch gemacht hat, wurde heute nicht beantwortet. Auch die Frage, weshalb die Landesregierung den Krisenstab angesichts der schlimmsten Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes nicht aktiviert hat, blieb unbeantwortet. Die Informationslage war unmittelbar vor der Katastrophe eindeutig. Warum trotzdem so viele Menschen von der Situation überrascht wurden, konnte in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden.
Das Land darf die Kommunen bei der Bewältigung einer Naturkatastrophe wie dieser nicht alleine lassen. Hier bleibt das Land hinter seinen Möglichkeiten zurück, das wurde im Laufe der Sitzung deutlich. Auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Ministerien – vor allem zwischen dem Innen- und dem Umweltministerium – hat laut Minister Reul nicht stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen das Vertrauen in den Staat nicht verlieren.
Wichtig ist, dass wir jetzt vor Ort helfen. Dafür schlagen wir einen landeseigenen Wiederaufbaufonds vor. Um vor allem die Infrastruktur in den betroffenen Regionen schnellstmöglich wieder aufbauen zu können, müssen jetzt beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren her. Das gilt aus unserer Sicht auch für Hochwasserschutzmaßnahmen. Außerdem müssen die Soforthilfen auch für Vereine, Verbände und Organisationen ausgeweitet werden.“