„Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer und Betreuungsvereine im Kreis Herford und Bad Oeynhausen auf den Weg gebracht“

von Katharina Brand-Parteck

Gemeinsame Pressemitteilung Dahm, Obrok, Schwartze

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze und die SPD-Landtagsabgeordneten Christian Dahm und Christian Obrok begrüßen die erste Lesung des Inflationsausgleichs für das Betreuungswesen.

„Dieser Gesetzentwurf ist gut und richtig und dürfte nicht später kommen. Denn: Viele Betreuungsvereine in unseren Wahlkreisen, in den Kommunen und Städten in NRW können wegen der Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht mehr kostendeckend arbeiten. Gleichzeitig wächst der Betreuungsbedarf. Wir brauchen eine solide und verlässliche Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland“, fordern Stefan Schwartze, Christian Dahm und Christian Obrok.

Bundesweit übernehmen 820 Betreuungsvereine, 17.000 berufliche und 750.000 ehrenamtliche Tätige die Betreuung von über 1 Millionen Menschen, die aufgrund von körperlichen und seelischen Leiden nicht mehr dazu in der Lage sind. Wer sein Leben nicht mehr allein organisieren kann, dem helfen gesetzliche Betreuer. Häufig sind die Betreuten psychisch krank, geistig oder körperlich beein­trächtigt, suchtkrank oder dement. Oder sie kommen alters­bedingt mit wichtigen Alltags­aufgaben nicht mehr allein zurecht. Auch eine plötzliche Erkrankung wie ein Schlaganfall oder ein Unfall können Menschen aus ihrem bisherigen Leben reißen und eine Betreuung erforderlich machen.

Bei uns im Kreis Herford gibt es dafür beispielsweise einen Verbund der Betreuungsvereine von AWO, SkM, SkF sowie der Betreuungsbehörden im Kreis.

Der Gesetzentwurf zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer sieht eine zeitlich begrenzte Erhöhung vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderzahlung soll sich am Tarifabschluss des TVöD orientieren. Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es künftig monatlich 7,50 Euro mehr pro Betreuung von Anfang 2024 bis Ende 2025 geben. Für die ehrenamtlich Tätigen 24 Euro mehr pro Jahr und pro geführte Betreuung. Die drei Abgeordneten fordern ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein.

Denn ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele Menschen in Deutschland haben, nicht möglich. Dabei müsse schnell gehandelt werden, damit die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen die Erfolge der Betreuungsrechtsreform nicht gefährdet, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Ziel war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung.

Ziel müsse es sein, die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig zu beheben. Wir brauchen eine auf der Evaluierung des Betreuungsrechts basierende notwendige Anpassung der Vergütung. Dafür bräuchte die Reform eingebaute Mechanismen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten.

„Wir sind eine alternde Gesellschaft. In Zukunft ist noch mit deutlich mehr Personen zu rechnen, die betreut werden müssen. Es kann jeden und jede treffen. Deshalb brauchen wir eine angemessene Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland und in NRW“, erklären Schwartze, Dahm und Obrok abschließend.