Nach Abriss und Gerichtsreform: Landesregierung hat bislang kein konkretes Konzept für Nachnutzung der Landesimmobilien in Herford
von Katharina Brand
Landtagsabgeordneter Christian Dahm hat konkrete Vorstellungen und schlägt ein Haus des Jugendrechts vor
Was passiert mit den landeseigenen Justizliegenschaften in Herford? Diese Frage hat der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christian Dahm mit einer sogenannten Kleinen Anfrage der Landesregierung gestellt. Konkret ging es dabei um das Gelände des abgerissenen Jugendgefängnisses und um das Gebäude des Arbeitsgerichts und der Polizeiliegenschaft an der Elverdisser Straße, im Falle der Aufgabe des Gerichtsstandortes.
Die Landesregierung hat ihm inzwischen auf seine Fragen geantwortet.
Das Ergebnis ist aus Sicht des Landespolitikers wenig konkret: Für das Grundstück des ehemaligen Jugendgefängnisses gebe es demnach bislang keine konkrete Nachnutzungsplanung. Für den bisherigen Arbeitsgerichtsstandort an der Elverdisser Straße sei laut Aussage des Finanzministers perspektivisch sogar eine Verwertung, also ein Verkauf der Liegenschaft, vorgesehen.
„Die Antwort der Landesregierung zeigt: Es gibt bislang kein abgestimmtes Zukunftskonzept für die landeseigenen Immobilien in Herford. Dabei bieten sich gerade jetzt Chancen, die vorhandenen Flächen sinnvoll für die Stadt und die Menschen vor Ort zu nutzen“, erklärt Dahm.
Auf einem Teil des Grundstücks des ehemaligen Jugendgefängnisses sollen nach Angaben des Ministeriums zunächst Stellplätze für das Amtsgericht entstehen. Für die verbleibende Grundstücksfläche prüft der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) mögliche Nachnutzungen und steht dazu mit potenziellen Landesnutzern im Austausch. Konkrete Landesinteressen gebe es derzeit allerdings nicht. In der Vergangenheit seien unter anderem Gespräche mit Vertretern aus den Bereichen Polizei und Justiz geführt worden.
Für Dahm ist das zu wenig. Er bringt deshalb eigene Vorschläge ins Spiel: „Diese Fläche eignet sich hervorragend für ein Haus des Jugendrechts. Hier könnten Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und weitere beteiligte Stellen unter einem Dach zusammenarbeiten. Das wäre eine sinnvolle Investition in Prävention, kurze Wege und eine bessere Zusammenarbeit für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.“
In Ostwestfalen-Lippe gibt es derzeit zwei Standorte mit einem Haus des Jugendrechts: In Bielefeld, wo das Haus Ende März dieses Jahres eröffnet wurde, sowie in Paderborn, wo es bereits seit 2012 besteht. Beide Einrichtungen basieren auf einer engen Kooperation zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe.
„Wir sollten die Chance nutzen, den Standort Herford weiterzuentwickeln, statt wertvolle innerstädtische Flächen auf Dauer ungenutzt zu lassen. Ein Haus des Jugendrechts wäre eine konkrete Perspektive, über die das Land ernsthaft mit der Stadt und dem Kreis Herford sprechen sollte“, so der SPD-Abgeordnete.
Auch die Zukunft des bisherigen Arbeitsgerichtsstandortes an der Elverdisser Straße bleibt offen. Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass nach Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses perspektivisch eine Verwertung der Liegenschaft vorgesehen sei, sofern bis dahin kein anderweitiger Landesbedarf entstehe.
„Das bedeutet im Klartext: Wenn das Arbeitsgericht im Zuge der geplanten Gerichtsreform nach Bielefeld verlagert wird, könnte das Land auch diese Immobilie aufgeben und verkaufen. Dann muss heute schon geklärt werden, wo Abteilungen der Polizei untergebracht werden könnten“, fordert Dahm.
Für den Landtagsabgeordneten gehören beide Grundstücke bzw. Gebäude in eine gemeinsame Betrachtung. „Wir haben mit dem Gelände des ehemaligen Jugendgefängnisses und dem Arbeitsgerichtsstandort gleich zwei wichtige innerstädtische Landesliegenschaften, deren Zukunft neu geregelt werden muss.
Ich erwarte, dass die Landesregierung gemeinsam mit der Stadt und dem Kreis Herford nach tragfähigen Lösungen sucht. Unser Ziel muss sein, die Flächen sinnvoll weiterzuentwickeln.“
Dahm kündigt an, sich weiterhin für eine sinnvolle Nachnutzung der landeseigenen Immobilien einzusetzen. „Es darf nicht allein darum gehen, Grundstücke freizumachen oder zu veräußern. Wir müssen darüber sprechen, was Herford an diesen Standorten künftig braucht. Und schon gar nicht brauchen wir weitere Brachflächen oder Leerstände.“